

Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie deren Vertretung vor Gericht und gegenüber Dritten insbesondere auf den Gebieten des
Frau Fuchs ist seit 1997 als Rechtsanwältin überwiegend auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und berät und vertritt hier Unternehmen sowie leitende Angestellte und Organvertreter in allen Fragen von der Anbahnung des Anstellungsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Ihre langjährige Erfahrung bringt sie zudem bei der Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführeranstellungsverträgen ein. Frau Fuchs ist darüber hinaus kompetenter Ansprechpartner in der Kommunikation mit Betriebsräten, von der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen bis hin zur Begleitung von Umstrukturierungen und Vertretung in Beschlussverfahren.
Daneben berät und vetritt Frau Fuchs sie auch in allen Fragen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts.